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Business Deals

Neue Vorgaben für gewerbliche Anschlüsse ab dem Herbst

Internet und Standleitung

Anbieter müssen die zugesagte Bandbreite künftig auch für Geschäftskunden nachweisen. Wer weniger bekommt, kann kürzen.

Die Vorgaben für Anschlüsse an Gewerbebetriebe werden zum Herbst nachgeschärft. Anbieter müssen die zugesagte Bandbreite künftig über einen längeren Zeitraum belegen und nicht mehr nur im Mittel eines einzelnen Tages.

Für Betriebe ändert sich damit vor allem die Beweislage. Wer dauerhaft deutlich unter der zugesagten Leistung bleibt, kann das Entgelt mindern, ohne den Vertrag vorher kündigen zu müssen. Die Messung läuft über ein vorgegebenes Verfahren, das über mehrere Tage protokolliert.

Die Anbieter haben eine Übergangsfrist bis zum Jahresende. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, die neuen Pflichten greifen aber auch für sie.

Was das für Betriebe heisst

Wer einen Anschluss mit zugesagter Bandbreite hat, sollte die Leistung über mehrere Tage messen und das Protokoll aufheben. Es ist die Grundlage für jede Minderung.

Angebote dazu

Quellen

  1. Was sich für Betriebe ändert Marktbeobachter Gewerbe, 19.08.2026
  2. Nachweispflichten für Geschäftskundenanschlüsse Bundesnetzagentur Mitteilungen, 18.08.2026

Angebote für Geschäftskunden. Preise und Bedingungen gelten so, wie der jeweilige Anbieter sie führt.

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